Das Attest ist eine ärztliche Bescheinigung über medizinisch relevante Sachverhalte. Wegen seiner Aussagekraft hat das Attest eine besondere Bedeutung und darf nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden.

Es können Atteste für die verschiedensten Belange ausgestellt werden.

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Attestes eine Leistung, die nur nach Vereinbarung eines gesonderten Termines möglich ist.

Für die Erstellung eines Attestes gelten folgende Tarife in EUR (entsprechend der Empfehlung der Ärztekammer für Steiermark):

Bestätigungen und Atteste

Bestätigung für Schüler zur Vorlage bei der Schule (z.B. Turnbefreiung)

10,-

Bestätigung über Pflegebedürftigkeit erkrankter Angehöriger

10,-

Krankenaufenthaltsbestätigung für Versicherungen, Diagnose einsetzen

10,-

Schwangerschaftsbescheinigungen für den Dienstgeber

15,-

Bestätigung auf Grund des EFZG 1974, die der Arbeitgeber, zusätzlich vom Arbeitnehmer verlangt

15,-

Bescheinigungen für die Behebung von Pensionen bei Banken etc.

15,-

Pflegegeldbestätigung

15,-

Verletzungsanzeigen für Gericht und Gendarmerie

20,-

Gesundheitsatteste für die Ausübung verschiedener Sportarten (Vermerke im Sportpaß, Starterlaubnis bei Wettkämpfen) inclusive Untersuchung

25,-

Seuchenfreiheitsbescheinigung für die Aufnahme von Lehrlingen in Internaten - inclusive Untersuchung

25,-

Eintragungen in Gesundheitspässen, die von privaten Verlagen herausgegeben werden (z.B. Feuerwehrpass, Fußballpass) inclusive Untersuchung

25,-

Bestätigung für Studenten zur Vorlage bei der Universität inclusive Untersuchung

30,-

Gesundheitsatteste für Berufsausbildungen usw. inclusive Untersuchung

30,-

Große Bestätigungen und Atteste mit genauer Beschreibung des Gesundheitszustandes des Patienten

Gesundheitsatteste für die Erlangung einer Anstellung bei einem Dienstgeber oder eines Einreisevisums usw.

70,-

Atteste für Frühpensionen, Berentungen usw.

70,-

Atteste (Große Befunde) für Unfallversicherungen

110,-
   

Verschreibung von Kontrazeptionsmitteln inclusive Beratung

20,-

Verschreibung von Kontrazeptionsmitteln ohne Beratung

10,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Erstellung eines Attestes benötigen Sie einen gesonderten Termin. Bitte verwenden Sie die angeführten Informationen, um einen Termin zu vereinbaren.

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